5AMLD – Die Fünfte Geldwäscherichtlinie: Wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse
Im Jahr 2017 geriet durch 4AMLD das wirtschaftliche Eigentum (UBO) in den Brennpunkt, um Risiken zu vermindern und Geldwäsche zu verhindern. Mit der Fünften Geldwäscherichtlinie der EU wird auf diesen Schritten aufgebaut und, und es werden folgende Maßnahmen eingeführt:
Die Anforderung, wirtschaftliches Eigentum zu registrieren und diese Informationen öffentlich zugänglich zu machen, ist, wie Livia Benisty erläutert, „ein wichtiger erster Schritt bei der Aufdeckung zumindest eines Teils der gigantischen illegalen Geldströme, die das Finanzsystem durchlaufen, und erschwert global die Nutzung der bevorzugten Geldwäschemethode.“
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